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Steuerrecht | Steuerliche Anerkennung einer geringfügigen Beschäftigung des Ehegatten
Die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegatten-Arbeitsverhältnisses hängt nicht davon ab, dass eine feste Arbeitszeit vereinbart wird oder dass der Arbeitnehmer-Ehegatte zumindest schriftlich Arbeitszeitnachweise führt. Entscheidend ist, dass die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses fremdüblich sind und dass das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich durchgeführt worden ist.
Der BFH [i]Arbeitsverhältnis muss nicht in allen Einzelheiten geregelt werdensieht es bei der geringfügigen Beschäftigung eines Ehegatten als unschädlich an, wenn die Arbeitszeit nicht fest vorgeschrieben wird, sondern von den betrieblichen Erfordernissen des Arbeitgeber-Ehegatten abhängt. Der Fremdvergleich verlangt nicht, dass das Arbeitsverhältnis in allen Einzelheiten festgelegt wird.
Im Streitfall hatte ein Obergerichtsvollzieher seine Ehefrau für 40 Stund...