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BFH 29.09.2020 VIII R 9/17, StuB 6/2021 S. 255

Einkommensteuer | Verlust aus der Veräußerung von Aktien

(1) Eine Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe S. 256der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an , NWB NAAAG-94741, BStBl 2019 II S. 221 = Kurzinfo StuB 2018 S. 714, NWB YAAAG-96032). (2) Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grds. keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 4, Abs. 6 Satz 6, § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG; § 41 Abs. 2, § 42 AO).

Praxishinweise

(1) Hinsichtlich der in Leitsatz 1 vertretenen Auffassung hat die Finanzverwaltung ihre früher gegenteilige Auffassung (vgl. :017, NWB WAAAF-66193, BStBl 2016 I S. 85, Rz. 59) mittlerweile mit dem BStBl 2019 I S. 464BStBl 2019 II S. 221

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