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Gewerbesteuer | Wegfall gewerbesteuerrechtlicher Fehlbeträge bei Abspaltung
(1) Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. (2) § 19 UmwStG und § 10a Satz 10 Halbsatz 1 GewStG gelten nicht für Fehlbeträge einer Mitunternehmerschaft . (3) § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG findet keine Anwendung auf die Übertragung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (Bezug: § 10a Satz 10 Halbsätze 1 und 2 GewStG; § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG; § 19 Abs. 1, 2 UmwStG).
(1) Gem. § 10a Satz 10 GewStG sind auf Fehlbeträge § 8c KStG und, wenn ein fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG gesondert festgestellt wird, § 8d KStG entsprechend anzuwenden; dies gilt mit Ausnahme des § 8d KStG auch für den Fehlbetrag einer Mitunternehmerschaft, soweit dieser einer Körperschaft unmittelbar oder einer M...