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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 1 K 1663/06

Gesetze: AO § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1 ; NATO-TSt Art. X Abs. 1 S. 1 ; NATO-ZAbk Art. 73 S. 1

Unbeschränkte Steuerpflicht für Angehörige der US-Streitkräfte bei Wohnsitz im Inland

Leitsatz

Die Anwendung der Vorschriften des Art. X Abs. 1 S. 1 Nato-Truppenstatut -NATOTrStat- und des Art. 73 S. 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut -NATOTrStatZAbk- wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die betreffenden Personen im Inland einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO haben.

Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder technische Fachkräfte halten sich immer dann "nur in dieser Eigenschaft" im Sinne von Art. X Abs. 1 S. 1 NATOTrStat im Inland auf, wenn nach den gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass die betreffende Person in dem maßgeblichen Zeitraum fest entschlossen ist, nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückzukehren. Abzustellen ist dabei auf die Lebensumstände aus der Sicht des jeweiligen Besteuerungszeitraums, nicht auf das spätere Verhalten des Betreffenden, das allenfalls als Indiz herangezogen werden kann. Auf die Frage, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der betreffenden Person im Streitjahr befunden hat, kommt es insoweit nicht an.

Die objektive Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.

Fundstelle(n):
CAAAH-73825

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 07.11.2007 - 1 K 1663/06

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