Unbeschränkte Steuerpflicht
für Angehörige der US-Streitkräfte bei Wohnsitz im Inland
Leitsatz
Die Anwendung der Vorschriften des Art. X Abs. 1 S. 1
Nato-Truppenstatut -NATOTrStat- und des Art. 73 S. 1 des Zusatzabkommens
zum NATO-Truppenstatut -NATOTrStatZAbk- wird nicht dadurch ausgeschlossen,
dass die betreffenden Personen im Inland einen Wohnsitz im Sinne
des § 8 AO haben.
Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder technische
Fachkräfte halten sich immer dann "nur in dieser Eigenschaft" im
Sinne von Art. X Abs. 1 S. 1 NATOTrStat im Inland auf, wenn nach
den gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass die betreffende
Person in dem maßgeblichen Zeitraum fest entschlossen ist, nach
Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat
zurückzukehren. Abzustellen ist dabei auf die Lebensumstände aus
der Sicht des jeweiligen Besteuerungszeitraums, nicht auf das spätere
Verhalten des Betreffenden, das allenfalls als Indiz herangezogen
werden kann. Auf die Frage, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der
betreffenden Person im Streitjahr befunden hat, kommt es insoweit
nicht an.
Die objektive Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.
Fundstelle(n): CAAAH-73825
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 07.11.2007 - 1 K 1663/06
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