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Ermittlung der Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung bei fehlender Verzinsung einer unbesicherten Forderung gegenüber einem Gesellschafter
Mit Urteil v. - 1 K 67/17 ( NWB UAAAH-66474) hat das Schleswig-Holsteinische FG entschieden, dass die fehlende Verzinsung eines negativen Saldos auf einem Verrechnungskonto ihres Gesellschafters dem Grunde nach zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung führt. Für die Ermittlung der Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung ist der anzuwendende Zinssatz unter Berücksichtigung des Margenteilungsgrundsatzes zu schätzen. Dabei stellen die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der zu berücksichtigenden Marge dar, in deren Rahmen die Schätzung des anzusetzenden Zinssatzes vorzunehmen ist. Ein Verzicht auf den Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund der seit Jahren vorherrschenden Niedrigzinsphase, in der ein Habenzins kaum noch zu erzielen ist, hat das Finanzgericht ausdrücklich abgelehnt.
Die Klägerin ist eine GmbH, die schon seit Jahren in der Buchführung ein Verrechnungskonto führt, auf welchem die Zahlungsbewegungen im Verhältnis zu dem Gesellschafter-Geschäftsführer A, der zu 60 % an der Gesellschaf...