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Insolvenz | Anfechtung der Abführung von Umlagen
Ist der Arbeitgeber zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage über eine Ausgleichskasse verpflichtet, ist in der Insolvenz des Arbeitgebers die Ausgleichskasse zur Rückgewähr einer in anfechtbarer Weise erlangten Zahlung der Umlage verpflichtet.
Ein Arbeitgeber, auf den ein Tarifvertrag über die Ausgleichskassen Anwendung findet, kann die Umlage mit befreiender Wirkung nur an die Kasse abführen. Dies beruht auf gesetzlicher Anordnung (§ 356 Abs. 1 Satz 1 SGB III), die unabhängig davon gilt, ob die Umlage ordnungsgemäß oder erst unter Anwendung von Vollstreckungsdruck gezahlt wird. Im Wege der Vollstreckung durch das von der Bundesanstalt für Arbeit beauftragte Hauptzollamt beigetriebene Beträge sind ebenso an die Ausgleichskasse abzuführen. Insolvenzanfechtungsrechtlich ist sie vor diesem Hintergrund wi...