Pragmatismus oder Prinzip: Wann werden Corona-Hilfen ertragswirksam vereinnahmt?
Die Corona-Hilfen des Bundes und der Länder und dabei besonders die „Novemberhilfe“ und die „Dezemberhilfe“ für die von Schließungen betroffenen Branchen wurden und werden nicht zeitnah und vollständig ausgezahlt. Aktuell ist die Auszahlung sogar für einige Zeit unterbrochen, weil Betrugsfälle vorgekommen sind. Die Auszahlungen sollen aber „zeitnah“ wieder aufgenommen werden. Aufgrund der Auszahlung allein lässt sich allerdings nicht sicher entscheiden, wann die Hilfen erfolgswirksam zu erfassen sind: im Jahresabschluss 2020 oder erst ein Jahr später. Die maßgebenden Bescheide über die Bewilligung liegen häufig bei der Abschluss-Erstellung noch nicht vor, Abschläge konnten zum Teil aber schon vereinnahmt werden. Vor kurzem hat das IDW seine Auffassung verändert, wann die Zahlungen ertragswirksam werden. Dies war Anlass für die BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert und VRiFG Bernd Rätke, sich gemeinsam in einem Beitrag in der Rubrik Leserfrage ab diesem Thema zu widmen: Wolfgang Eggert zeigt im ersten Abschnitt des Beitrags die den Bedürfnissen der Praxis häufig entgegenkommende, pragmatische Lösung von IDW bzw. BMWi/BMF. [i]Eggert, Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Jahresabschluss 2020 – Teil 1: Grundsatz der Stetigkeit und Aktivposten, BBK 4/2021 S. 189 NWB MAAAH-70738 Im zweiten Abschnitt analysiert Bernd Rätke dann die Rechtslage und formuliert seine prinzipiellen Zweifel an dieser Lösung. Hintergrund dieser etwas ungewöhnlichen Konstellation war, dass beide als Seminar-Referenten sich immer wieder mit den Fragen der Berater hierzu konfrontiert sahen und so eine Synthese schaffen der Argumente zwischen Pragmatismus und Prinzip. Der Beitrag aktualisiert insoweit die Ausführungen zur ertragswirksamen Vereinnahmung im ersten Teil des Beitrags zum Corona-Jahresabschluss in BBK 4/2021 S. 189.
Nun gilt's: Am 31.3. läuft die Nichtbeanstandungsregelung für die Umstellung der Kassensysteme auf eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (zTSE) aus. Zwar werden bedingt durch die Corona-Pandemie auch in diesem Jahr nicht mehr allzu viele Kassen-Nachschauen erfolgen. Für 2022 allerdings dürften die Bargeldbranchen eher häufiger Besuch von der Finanzverwaltung erhalten – zumindest, wenn diese Betriebe die Schließungen aufgrund von Corona überleben. Tobias Teutemacher und Patrick Krullmann fassen die geltende Rechtslage in ihrem Beitrag ab zusammen und gehen dabei auch stärker auf die technischen Einzelheiten ein.
Außerdem in dieser Ausgabe: beschäftigt sich im Buchführungs-Seminar mit der Anpassung der Nutzungsdauer für IT-Ausstattung auf nur noch ein Jahr durch das . Dabei zeigt sich, dass Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen und passive latente Steuern zu berücksichtigen sind. und schlussendlich betrachten die Auswirkungen des Berliner Mietendeckels auf den Jahresabschluss.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 265
NWB MAAAH-73463