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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 3623/20

Gesetze: SGB IX § 153 Abs. 4; RBStV § 4 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Es ist mit dem Inklusionsgedanken nicht vereinbar, behinderte Menschen allein deshalb von öffentlichen Veranstaltung gänzlich auszuschließen, weil diese sichtbar anders sind oder durch unwillkürliche Lautäußerungen auffallen; vielmehr muss die Allgemeinheit diese krankheitsbedingten Störungen akzeptieren und hinnehmen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken.

Fundstelle(n):
DAAAH-73398

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20

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