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NWB Nr. 10 vom Seite 668

Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung: Verkehrswertnachweis durch Sachverständigengutachten

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 686Bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Immobilienbewertung kommt der Öffnungsklausel in § 198 BewG zum Verkehrswertnachweis besondere Bedeutung zu, geht hiermit doch in Abhängigkeit der einschlägigen Steuerklasse eine mitunter massive Reduzierung der Steuerlast einher. Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Frage des Verkehrswertnachweises durch Sachverständigengutachten und eine divergierende Verwaltungsauffassung hierzu bieten Anlass für eine Bestandsaufnahme und das Aufzeigen von Handlungsoptionen des Gesetzgebers.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Gemeiner Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße Ausgangslage: Die Bewertungsverfahren bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Grundbesitzbewertung, mithin das Vergleichswert-, Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren, sind auf den gemeinen Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße ausgerichtet. Mit dem Rückgriff dieser Bewertungsverfahren auf Typisierungen und Pauschalierungen können in Einzelfällen Überbewertungen einhergehen, die unter Umständen eine Übermaßbesteuerung zur Folge haben. Diese Konsequenz kann der Steuerpflichtige durch Verkehrswertnachweis aufgrund der Öffnungsklausel vermeiden.

[i]Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts Instrumente des Verkehrswertnachweises...

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