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Bauleistungen zum ermäßigten Steuersatz
Legen eines Hauswasseranschlusses
Mit dem erläutert die Finanzverwaltung das , dass zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Verlegens von Hauswasseranschlüssen ergangen ist.
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist eine Bauleistung i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG und als „Lieferung von Wasser anzusehen“, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG eine Leistung darstellt, für die der ermäßigte Steuersatz i. H. von 7 % anzuwenden ist. Die Steuersatzermäßigung ist auch dann anzuwenden, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird.
I. Einführung
Der EuGH hatte mit EuGH, Urteil v. 3.4.2008 - Rs. C-442/05 in der Sache „Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien“ entschieden, dass das Verlegen von Hauswasseranschlüssen durch einen Zweckverband als „Lieferung von Wasser“ dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Mit dem sowieBFH, Urteil v. – V R 27/06 (BStBl 2009 II S. 321 u. 325) hat auch der BFH entschieden, dass das Verlegen von Hauswasseranschlüssen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt. Das BMF folgte dieser Rechtsprechung und passte die Verwaltungsanweisungen im UStAE i...BStBl 2009 I S. 531