Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 1 - S 2303 - 267/99 BStBl 1999 I 687

§ 50 a EStG Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50 a Abs. 8 EStG

Bezug:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 8 EStG folgende Auffassung:

Zur Sicherstellung des Steueranspruchs aus beschränkt steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 49 EStG, die nicht bereits dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug nach § 50 a Absätze 1 bis 7 EStG unterliegen, kann das Finanzamt des Vergütungsschuldners einen besonderen Steuerabzug anordnen (sog. Sicherungseinbehalt). Der Vergütungsschuldner hat den Steuerabzug für Rechnung des beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubigers (Steuerschuldner) vorzunehmen. Der Steuerabzug ist auf die veranlagte Einkommensteuer anzurechnen (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Der Steuerabzug beträgt 25 % der gesamten Einnahmen, wenn der beschränkt Steuerpflichtige dem Finanzamt nicht glaubhaft macht, daß die voraussichtlich geschuldete Steuer niedriger ist. In die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist auch die Umsatzsteuer einzubeziehen. Abzüge von der Bemessungsgrundlage, z.B. für Betriebsausgaben, sind nicht zulässig.

Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütungen, für die ein Steuerabzug nach § 50 a Abs. 8 EStG angeordnet ist, an den beschränkt Steuerpflichtigen gezahlt werden (§ 50 a Abs...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BMF v. 13.07.1999 - IV C 1 - S 2303 - 267/99

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen