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NWB Nr. 9 vom

Vorsorge für den persönlichen Krisenfall statt gesetzlicher Betreuung

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Niemand denkt gerne an den Notfall. Das ist zwar menschlich nachvollziehbar, steht jedoch in einem offenen Widerspruch zur Übernahme von Verantwortung. Obwohl es keinen gesetzlichen Zwang dafür gibt, im privaten oder unternehmerischen Bereich Vorsorge zu treffen, ist dies gleichwohl dringend anzuraten. Aktuelle Rechtsprechung zur Einrichtung einer Betreuung macht – insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – deutlich, wie wichtig vorausschauendes Handeln ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Anlass und Inhalt von Vorsorgevollmachten

[i]Vermeidung gerichtlicher Betreuung durch frühzeitige RegelungFür unternehmerisch tätige Personen sollte es gar nicht erst soweit kommen, dass eine gesetzliche Betreuung erforderlich wird. Wer selbständig tätig ist und als Freiberufler oder Gewerbetreibender handelt, sollte im gesteigerten Maß daran interessiert sein, dass im Falle eines persönlichen Unglücks nicht nur die privaten Dinge geregelt sind, sondern auch für den Bereich der selbständigen Tätigkeit hinreichende Vorsorge getroffen wurde. Gerade für Soloselbständige und Gesellschafter kleinerer Gesellschaften ist die Abhängigkeit des geschäftlichen Erfolgs von der eigenen Person offensichtlich. Durch das r...

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