Online-Nachricht - Mittwoch, 24.02.2021

Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt 3. Corona-Steuerhilfegesetz (hib)

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz (BT-Drucks. 19/26544) in geänderter Form (BT-Drucks. 19/26970) beschlossen.

Mit dem Gesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, geholfen werden. Familien sollen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30.6. hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen. Für Unternehmen und Selbständige soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten.

Angenommen wurde ein Änderungsantrag, wonach auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird.

Hinweis:

Das Gesetz wird voraussichtlich am vom Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet. Danach muss der Bundesrat noch zustimmen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 233 (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-72288