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Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe der Steuerberater-Handakte
Übertragbare BGH-Rechtsprechung zur Herausgabe einer anwaltlichen Akte an einen Insolvenzverwalter
Nach Beendigung eines Mandats möchte ein Mandant häufig „seine Handakte“ vom Steuerberater ausgehändigt bekommen. Auch Erben oder Rechtsnachfolger ebenso wie ein inzwischen tätiger Insolvenzverwalter der ehemaligen Mandantschaft äußern entsprechende Forderungen. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen, sind, was genau als „Handakte“ herausverlangt werden kann und wie lang. Bekanntermaßen hat ein Steuerberater die Handakten zehn Jahre aufzubewahren. [i] Goez in Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 4. Aufl. 2020, § 66 StBerG Dabei sind allerdings der gesetzlich geregelte Inhalt der Handakte, die lange Aufbewahrungspflicht im Berufsrecht und die zivilrechtliche Verjährung in Bezug auf die Herausgabe der Handakte an den ehemaligen Mandanten voneinander getrennt zu betrachten. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB YAAAH-62634) zur Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe einer anwaltlichen Akte.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Das Führen und Aufbewahren einer „geordneten“ Handakte
[i]Rechtsgrundlage liegt im Auftragsrecht (§ 667 BGB)Die Pflicht zur Herausgabe der Handakte ergibt sich gegenüber dem Mandanten im Grundsatz allein aus dem bürgerlichen Recht, und zwar aus de...