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Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung zur Abzinsung von Pensionsverpflichtungen
I. Sachverhalt
Der 65-jährige Geschäftsführer einer prüfungspflichtigen Gesellschaft hat in der Vergangenheit eine unmittelbare Pensionszusage über eine Einmalzahlung erhalten. Diese ist von der Gesellschaft passiviert worden. Dabei ist seit Beginn von der Erleichterungsvorschrift des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht worden und die Abzinsung erfolgte unter Verwendung des Zinssatzes bei unterstellter 15-jähriger Restduration. Weitere Pensionszusagen hat die Gesellschaft nicht getätigt.
II. Fragestellung
Ist in dem oben beschriebenen Fall (eine Zusage und deutlich unter 15 Jahre Restlaufzeit) die Bewertung anhand der Vereinfachungsregel zulässig?