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Bilanzielle Behandlung der Corona-Hilfen
Auf diese Besonderheiten müssen Sie achten
Im Jahr 2020 gab es eine nie dagewesene Vielfalt an staatlichen Hilfen, die sowohl nach unterschiedlichen Regeln als auch nach unterschiedlichen beihilferechtlichen Bedingungen ausgezahlt wurden. Im Rahmen der Abschlusserstellung oder auch Prüfung stellt sich die Frage der bilanziellen Behandlung. Dieser Beitrag stellt die Besonderheiten der verschiedenen Hilfsprogramme dar und arbeitet heraus, ob und wann diese ertragswirksam zu berücksichtigen sind bzw. inwieweit eine Passivierungspflicht für deren Rückzahlung besteht.
I. Hintergrund
Seit März 2020 werden regelmäßig Hilfsprogramme aufgelegt, die zwar alle eine identische Zielsetzung haben, teilweise jedoch einen völlig unterschiedlichen Rahmen:
Die Corona-Soforthilfe stellt eine Liquiditätshilfe dar,
die Überbrückungshilfe I und II sollen Fixkosten bezuschussen und
die November- und Dezemberhilfe dienen als Entschädigung für den Umsatzausfall.
Während die Soforthilfe bereits auf freiwilliger Basis abgerechnet werden konnte, müssen die anderen Programme noch abgeschlossen werden.
Ungeachtet der teilweise gravierenden handwerklichen Fehler und der damit im Zusammenhang stehenden Beurteilungsprobleme, müssen viele Jahresabschlüsse in den n...