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Fokus: Fristlose Kündigung wegen Mitnahme von Desinfektionsmittel
Nach Ansicht des LArbG Düsseldorf kann ein Mitarbeiter fristlos ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, wenn dieser einen Liter Desinfektionsmittel entwendet (LArbG Düsseldorf, Urteil v. - 5 Sa 483/20, Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf v. ).
Der Kläger war Arbeitnehmer eines Paketzustellers und dort seit dem Jahr 2004 beschäftigt. Die Aufgabe des Klägers bestand darin, Fahrzeuge zu be- und entladen sowie diese zu reinigen. Dabei konnte er seinen eigenen Wagen in der Nähe des Arbeitsplatzes abstellen. Bei der Heimfahrt der Arbeitnehmer führte der beklagte Arbeitgeber stichprobenartige Ausfahrkontrollen durch. Dabei entdeckte der Werkschutz am im Kofferraum des Klägers eine nicht angebrochene Flasche mit einem Liter Desinfektionsmittel und eine Handtuchrolle. Das Desinfektionsmittel hatte zu diesem Zeitpunkt einen ungefähren Wert von ca. 40 €. Der Personalausschuss des Betriebsrates stimmte am einer fristlosen Kündigung des Klägers zu, nachdem alle Zeugen abschließend vernommen wurden. Die Kündigung wurde am gegenüber dem Kläger ausgesprochen. Gegen diese Kündigung richtet sich die Kündigungsschutzklage.