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Brexit: Steuerliche Neuerungen zur britischen Limited im Jahr 2021
Das BMF hat in einem Schreiben u. a. zur rechtlichen Stellung von britischen Limiteds nach dem Stellung genommen. Demnach unterliegt bis zum Ablauf des Jahres 2020 ein in Deutschland ansässiges Unternehmen britischer Rechtsform dem Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit und ist somit in Deutschland als eine rechtsfähige Gesellschaft ausländischen Rechts anzuerkennen.
Nach Ablauf des Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich wie andere Drittstaaten zu behandeln. Im Steuerrecht hat dies u. a. Auswirkungen auf die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an Limiteds mit dem Ort der Geschäftsleitung im Inland. Das betrifft z. B. die Frage, an wen Steuerbescheide ab dem zu adressieren und bekanntzugeben sind. Auch Änderungen bei der Vollstreckung von z. B. Steuerrü...