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NWB BB 3/2021 S. 68

Transparenzregister: Zusätzliche Meldepflichten für GmbHs

Am hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz, TraFinG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche. Zu diesem Zweck wird das Transparenzregister aufgewertet.

Bisher sind GmbHs und UG von der Meldepflicht zum Transparenzregister ausgenommen, weil die benötigten Informationen aus dem elektronischen Handelsregister ermittelt werden können. Das ändert sich ab dem . Dann müssen alle Meldungen zu einem europaweiten Transparenzregister zusammengeführt werden. Da es bisher keine Schnittstelle zu den Handelsregistern gibt, ergibt sich die zusätzliche Meldepflicht für GmbHs und UG bereits ab dem .

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