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OLG Hamm Beschluss v. - 10 W 71/20

Gesetze: BGB § 2087; BGB § 2094; BGB § 2271 Abs. 2; BGB § 2270

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gemäß § 2094 BGB als gewollt.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2021 S. 84 Nr. 4
ErbStB 2021 S. 315 Nr. 10
NWB-EV 2021 S. 104 Nr. 3
XAAAH-71378

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OLG Hamm, Beschluss v. 27.01.2021 - 10 W 71/20

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