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BFH 13.05.2020 VI R 7/18, StuB 4/2021 S. 177

Einkommensteuer | Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt (Bezug: § 35a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 EStG).

Praxishinweise

Die Kläger beantragten für das Streitjahr 2016 eine Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 3 EStG für die Anfertigung, Verzinkung, Lieferung und Montage einer Tür i. H. von brutto 2.053 € (Werkstatt- und Montagearbeiten). Das FA hat das zu Recht für die in der Werkstatt des Handwerkers erbrachten Arbeiten abgelehnt, so der BFH. Die Handwerkerleistung muss „in“ einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. erbracht werden (§ 35a Abs. 4 Satz 1 EStG). Es muss sich dabei um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem H...

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