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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderung im Konzern
(1) Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 73/16, NWB BAAAH-14765, BStBl 2019 II S. 394). (2) Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 51/17, NWB HAAAH-29635, Kurzinfo StuB 2019 S. 725, NWB SAAAH-30579, und der Folgeurteile vom - I R 5/17, NWB JAAAH-39337, und vom - I R 14/18, NWB MAAAH-49565, Kurzinfo StuB 2020 S. 486, NWB DAAAH-51213). (3) § 68 Satz 1 FGO ist anwendbar, wenn das FA in dem Gewinnfeststel...