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Entwurf eines Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes
Der Bundestag hat am in erster Lesung über den von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zu weiteren Steuerentlastungen zur Bewältigung der Corona-Krise beraten (BT-Drucks. 19/26544).
Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage sind folgende steuerlichen Maßnahmen geplant:
Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz i. H. von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den hinaus (befristet bis ).
Gewährung eines Kinderbonus von 150 € für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind im Mai 2021.
Nochmalige Erweiterung und Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio.