Online-Nachricht - Mittwoch, 10.02.2021

Gesetzgebung | Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Hierzu führt das BMJV weiter aus:

Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, soll eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden. Die Hürden bei der Übermittlung elektronischer Dokumente für Beteiligte, die bisher keinen Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg haben, erschweren den elektronischen Rechtsverkehr. Sie sollen durch Einrichtung weiterer sicherer Übermittlungswege für alle Beteiligten abgebaut werden.

Für Bürger, Unternehmen, Organisationen, Verbände sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte (Sachverständige, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher oder speziell für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit bspw. auch Sozialverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbbände) wird eine rechtliche Grundlage für ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen (§ 130a Absatz 4 Nummer 4 neu ZPO bzw. Parallelvor-schriften in den anderen Verfahrensordnungen).

Auf breiter Basis können diese Personengruppen damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersenden und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden. Der Zugang zum Recht wird auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt und auf diese Weise werden Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter.

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden.

Hinweis:

Das Gesetz soll größtenteils am ersten Tag des auf den dritten der Verkündung des Gesetzes folgenden Monats in Kraft treten. Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.

Quelle: BMJV online (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-70885