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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 13

Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Immobilien

; LN

Ralf Walkenhorst

Der EuGH musste entscheiden, ob der Verkauf von in einem Zwangsvollstreckungsverfahren erworbenen Immobilien eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.

I. Leitsatz:

Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass der Umsatz, bei dem eine Person den Zuschlag für eine Immobilie erhält, die in einem zur Beitreibung eines zuvor gewährten Darlehens eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren beschlagnahmt wurde, und diese Immobilie später verkauft, für sich genommen keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, wenn dieser Umsatz zur bloßen Ausübung des Eigentumsrechts und zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Privatvermögens gehört, so dass diese Person in Bezug auf diesen Umsatz nicht als Steuerpflichtiger angesehen werden kann.

II. Sachverhalt:

Es handelt sich um ein Verfahren zum rumänischen Steuerrecht. Eine Einzelperson gewährte einem Dritten mehrere Darlehen, die durch Grundpfandrechte an mehreren Immobilien gesichert waren. Da die Darlehen nicht zurückgezahlt werden konnten, wurden diese Immobilien versteigert, und die Einzelperson erhielt für drei von ihnen den Z...

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