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OFD Hannover - S 2239 - 56 - StH 225 S 2239 - 5 - StO 254

§ 14 EStG Ermittlung der Einkünfte aus der Veräußerung forstwirtschaftlich genutzter Flächen

1. Aufteilung des Veräußerungserlöses durch den Veräußerer

Da forstwirtschaftlich genutzte Flächen regelmäßig Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder selbst ein Forstbetrieb sind, führt die Veräußerung derartiger Flächen zu einem Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft. Wegen der bei der steuerlichen Erfassung zu beachtenden Besonderheiten (z. B. Anwendung der Verlustklausel des § 55 Abs. 6 EStG, unterschiedliche Übertragungsmöglichkeiten bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach §§ 6 b, 6 c EStG) ist der Veräußerungserlös häufig auf die veräußerten Wirtschaftsgüter (Waldboden, aufstehendes Holz, landwirtschaftliche Flächen, Gebäude und sonstige Wirtschaftsgüter) aufzuteilen. Maßgebend für die Aufteilung ist das Verhältnis der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter ( BStBl 1972 II S. 451).

Um die zutreffende Aufteilung von Erlösen aus der Veräußerung forstwirtschaftlich genutzter Flächen prüfen zu können, sind im Veranlagungsverfahren zunächst Vorermittlungen durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass der Veräußerer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 AO die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen hat. Er ist daher – außer in...

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OFD Hannover v. 02.05.2000 - S 2239 - 56 - StH 225

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