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IK Nr. 2 vom Seite 8

Das gerichtliche Mahnverfahren

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

In der letzten Ausgabe haben wir dargestellt, welche Folgen es für ein Unternehmen haben kann, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht wie vereinbart bezahlen. Dabei sind wir vor allem auf die Funktion des kaufmännischen Mahnverfahrens eingegangen. Darüber hinaus kann aber auch ein gerichtliches Mahnverfahren ausgelöst werden, um die Zahlungsbereitschaft beim Kunden zu erhöhen.

Häufig lassen sich Kunden, die ihre Rechnungen nicht begleichen können oder wollen, nicht von Mahnungen beeindrucken. Erst wenn rechtliche Schritte angedroht werden, lassen sich die Schuldner zur Zahlung bewegen, da sie die Kosten und den zeitlichen Aufwand einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheuen.

Welche juristischen Maßnahmen gibt es?

Bei den gerichtlichen Möglichkeiten ist zwischen dem Klageverfahren und dem gerichtlichen Mahnverfahren zu unterscheiden. Während es beim Klageverfahren zu einem Zivilprozess mit Gerichtsverhandlung kommt, folgt das gerichtliche Mahnverfahren einem standardisierten Ablauf, der in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.

Durch den Antrag des Gläubigers schickt das Gericht einen Mahnbescheid an den Schuldner. Das Gericht prüft hierbei nicht, ob die Ansprüche des Gläubigers auch tatsächlich berechtigt...