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BÜRO Nr. 2 vom Seite 12

Nebentätigkeit: Mit Mini- und Midijob den Geldbeutel aufbessern

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Unter dem Begriff „Nebenjob“ haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Beschäftigungsmodelle entwickelt. Von der Haushaltshilfe über die Servicekraft bis hin zum Pizzaboten können unterschiedliche Tätigkeiten in das allgemeine Bild einer Nebentätigkeit passen. Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Stellung einer solchen Tätigkeit aus, oder anders ausgedrückt: Wodurch wird ein Job eigentlich zum Nebenjob?

Was sind Minijobs?

Viele Menschen wollen sich zusätzlich zu ihrer beruflichen Tätigkeit Geld dazu verdienen. Entweder weil das Gehalt aus dem Hauptberuf nicht ausreicht oder einfach aus Spaß an einer Tätigkeit. Viele Schüler, Studenten, Hausfrauen oder Rentner üben aktuell gar keine Haupttätigkeit aus und wollen sich mit einem Nebenjob eine Einnahmequelle schaffen. Der Wunsch nach einer solchen Tätigkeit ist nichts Neues und so bestehen bereits seit Jahrzenten Regelungen, wie mit solchen Jobs umzugehen ist. Wenn sich auch Einkommensgrenzen und Beitragssätze geändert haben, entspricht die aktuelle Rechtslage in der Grundstruktur der Festlegung aus dem Jahr 2003.

Geringfügige Beschäftigung

Die gesetzliche Grundlage für die Minijobs bildet das Sozialgesetzbuch, in dem der Begriff der g...