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Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines zuvor verpachteten Hotelgrundstücks
Mit Urteil vom hatte das FG Köln zur Frage zu entscheiden, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn eine zuvor leerstehende Immobilie bis zur Kaufpreiszahlung an einen zukünftigen Pächter des Grundstücks vermietet wird (). Problematisch war insoweit, dass der zukünftige Pächter jedoch keine Früchteziehung aus der Immobilie vornehmen durfte, sondern lediglich die Pflicht hatte, sicherzustellen, dass kein Vandalismus oder Diebstahl an dem Objekt eintritt. Das FG Köln nutzte den Sachverhalt, um anhand der mittlerweile umfangreichen Rechtsprechung zur Geschäftsveräußerung im Ganzen die Möglichkeiten der bisherigen Rechtsprechung mit dem Einzelfall zu verproben und diesen insoweit einzuordnen.
I. Orientierungsätze
Im Fall, dass für eine wirtschaftliche Tätigkeit ein besonderes Geschäftslokal für die Fortführung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung ist (wie bei einem Hotelbetrieb), ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nur denkbar, wenn neben dem an den Erwerber übereigneten Inventar das Grundstück übereignet oder zumindest verpachtet bzw. vermietet wird.
Eine Veräußerung eines Grundstücks ohne Übergang eines Miet- o...