Ermittlung des Veräußerungsgewinns
nach § 23 EStG in Fällen der Überführung eines Wirtschaftsgutes in
das Privatvermögen durch Entnahme ohne Ansatz eines Entnahmegewinns
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG
sind bei einem zuvor aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen
überführten Grundstück anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
der tatsächlich angesetzte Entnahmewert anzusetzen unabhängig davon,
ob dieser Wert fehlerhaft war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 8 Nr. 10 DStRE 2021 S. 475 Nr. 8 EStB 2021 S. 310 Nr. 7 ErbStB 2021 S. 345 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2021 S. 600 FAAAH-69995
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.12.2020 - 3 K 1277/20
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