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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1277/20

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 23 Abs. 3 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG in Fällen der Überführung eines Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen durch Entnahme ohne Ansatz eines Entnahmegewinns

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG sind bei einem zuvor aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführten Grundstück anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der tatsächlich angesetzte Entnahmewert anzusetzen unabhängig davon, ob dieser Wert fehlerhaft war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 10
DStRE 2021 S. 475 Nr. 8
EStB 2021 S. 310 Nr. 7
ErbStB 2021 S. 345 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2021 S. 600
FAAAH-69995

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.12.2020 - 3 K 1277/20

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