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BFH 16.09.2020 II R 49/17, NWB 4/2021 S. 246
Grunderwerbsteuer | Zur Minderung der Bemessungsgrundlage um anteilige Instandhaltungsrückstellung bei Erwerb von Teileigentum
Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis laut als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.