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Übungsklausur aus dem Körperschaftsteuerrecht, Internationalen Steuerrecht und Umwandlungssteuerrecht
DBA im Doppelpack
Die nachfolgende Klausur dient zur Vorbereitung auf die StB-Prüfung und behandelt zwei unabhängig voneinander lösbare Sachverhalte zu Themenbereichen des Körperschaftsteuerrechts, Internationalen Steuerrechts sowie Umwandlungssteuerrechts i. R. einer Klausur aus dem Ertragsteuerrecht. Schwerpunkte: Formwechsel einer OHG in eine GmbH, Anwendung des § 25 UmwStG, Anwendung der DBA Griechenland und DBA Israel, beschränkte Steuerpflicht, steuerfreie Einkünfte, verdeckte Gewinnausschüttung, Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos. Die Klausur ist auf sechs Zeitstunden ausgelegt und weist einen hohen Schwierigkeitsgrad auf. Rechtsstand ist März 2021.
I. Sachverhalte
Sachverhalt 1
Die unbeschränkt steuerpflichtige Cäsar GmbH (C-GmbH) hat am von der vinos anonymi etaireia (VAE) mit Sitz und Geschäftsleitung in Athen 1.000 Flaschen Wein für 10 €, insgesamt mithin für netto 10.000 €, gekauft.
Der Kauf war über Herrn Konstantin Imiglykos (KI) mit Wohnsitz in Köln abgewickelt worden, der dort als Handelsvertreter i. S. des § 84 HGB für mehrere griechische Firmen tätig ist. KI besitzt weder eine allgemeine Vollmacht für Vertragsverhandlungen und -abschlüsse für die VAE noch verfügt er ...