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Umsatzsteuer kompakt
Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung (FG)
Mangels der sog. Gelangensbestätigung konnte im Streitfall nicht nachgewiesen werden, dass der Gegenstand im anderen Mitgliedstaat angekommen ist und die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung wurde versagt. Die Lieferung wäre im Streitfall auch nicht unter Anwendung der zum geänderten Regelungen des § 17a ff. UStDV als steuerfrei zu behandeln gewesen.
Hintergrund: Gemäß § 6 a Abs. 3 UStG i.V.m §§ 17a -17 c UStDV in der Fassung vom muss der Unternehmer das Vorliegen der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6 a Abs. 1 und 2 UStG beleg- und buchmäßig nachweisen. Danach hat der Unternehmer durch Belege nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben (§ 17a Abs. 1 UStDV). Als eindeutig und leicht nachprüfbar gilt gem. § 17a Abs. 2 UStDV insbesondere ein Nachweis, der durch das Doppel der Rechnung (§§ 14 und 14a UStG) und durch eine Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (Gelangensbestätigun...