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Betriebsstättenbesteuerung ausländischer Unternehmen in Deutschland
Überblick zur Betriebsstättengewinnermittlung und zu Zuordnungsentscheidungen
Problemfelder der Betriebsstättenbesteuerung liegen im „ob“ der Betriebsstättenbegründung ebenso wie im „wie“ der Aufteilung des Gewinns auf zwei oder mehr Staaten, sei es des Einzelunternehmens, der Personengesellschaft oder der Kapitalgesellschaft in den der inländischen Besteuerung unterliegenden Betriebsstättengewinn und den im Inland steuerfreien, der ausländischen Besteuerung unterliegenden, Stammhausgewinn. Dies wird dadurch zunehmend komplex, dass mit der Einführung des § 1 Abs. 5 AStG – der nationalen Umsetzung des AOA – zahlreiche Fiktionsvorschriften zu beachten sind.
Betriebsstätten in Deutschland folgen einem eigenen Gewinnermittlungsrecht, welches § 1 Abs. 5 AStG und den Ausführungsbestimmungen der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung zu entnehmen ist.
Die Zuordnung eines Vermögenswertes setzt eine tiefgreifende Struktur- und Funktionsanalyse der Betriebsstätte im Verhältnis zum übrigen Unternehmen sowie eine umfassende Dokumentation voraus.
Mit Abgabe der Steuererklärung ist für die Betriebsstätte zusätzlich eine Hilfs- und Nebenrechnung gem. § 3 BsGaV zu erstellen, in der die Zuordnung der Personalfunktion eine maßgebliche Rolle spielt.