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Auswirkungen des harten Lockdowns auf die beobachtende Teilnahme an der Inventurdurchführung
Auch in Zeiten des harten Lockdowns aufgrund der Coronavirus-Pandemie muss die gewissenhafte Berufsausübung gewahrt bleiben, ohne nachteilige Folgen für die Prüfungsqualität. Sind etwa Kontaktbeschränkungen vereinbart, dürfen sie die Bildung eines Prüfungsurteils mit hinreichender Sicherheit nicht einschränken. Um dies sicherzustellen, kommt zum Zwecke der Aufstellung des Jahresabschlusses die Durchführung einer nachverlegten Inventur (unter den dafür bestehenden Voraussetzungen) und ihre Beobachtung durch den Abschlussprüfer in Betracht. An Stelle dessen ist auch die Durchführung alternativer Prüfungshandlungen zur Erlangung hinreichender Sicherheit über den Ansatz der Vorräte möglich. Ausführungen dazu enthält auch der fachliche Hinweis des IDW „Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Aus...