Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS
Zum hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre Bekanntmachungen nach § 69 WPO aktualisiert fortgeschrieben. Darin hat die APAS die Erteilung einer weiteren Rüge mit Geldbuße i. H. von 2.000 € neu aufgenommen. Adressat ist der gesetzliche Vertreter zweier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Damit ahndete die APAS die verspätete Veröffentlichung der Transparenzberichte (erst nach Zwangsandrohung) und die Prüfung trotz besonderem Ausschlussgrund (Verstoß gegen die internen Rotationsregelungen nach Art. 17 Abs. 7 der EU-APrVO).
Die Bekanntmachung der APAS ist abrufbar unter http://go.nwb.de/pkvnu.