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Prüfungspflicht bei Liquidation
I. Sachverhalt
Dem Abschlussprüfer wird im März 2020 mitgeteilt, dass der Alleingesellschafter seines Mandanten (mittelgroße GmbH) freiwillig die Auflösung beschlossen hat. Eine Bestellung zur Prüfung des Geschäftsjahres 2019 ist noch nicht erfolgt.
II. Fragestellung
Der Geschäftsführer tritt an den Abschlussprüfer mit der Frage heran, ob der Jahresabschluss zum aufgrund der Liquidation überhaupt noch geprüft werden müsse.