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VG Düsseldorf 12.01.2021 20 K 4706/20, NWB 3/2021 S. 167

Corona-Soforthilfe | Bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit bei Antragstellung

Die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbständigen ist rechtmäßig, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat.

Anmerkung:

Geklagt hatte ein selbständiger freischaffender Künstler gegen die Zurücknahme eines Bewilligungsbescheids und die Rückforderung der Soforthilfe i. H. von 9.000 € durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Künstler hatte bei der Antragstellung versichert, dass er durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohende Schwierigkeiten [i]Zur Soforthilfe Jahn, NWB 18/2020 S. 1342geraten sei. Er war aber bereits zum Stichtag zahlungsunfähig, da er fällige Steuerverbindlichkeiten von insgesamt 360.000 € nicht beglichen hatte und dazu auch nicht in der Lage war. Der Antragsteller hätte das Merkmal...

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