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BMF 28.12.2020 IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, NWB 3/2021 S. 164

Abgabenordnung | Mitteilungspflichten bei Auslands beziehungen

Mit hat die Finanzverwaltung die Änderung der Tz. 1.3.1.1 „Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze“ und Tz. 1.3.2 „Veräußerung von Beteiligungen“ des BMF-Schreibens zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes v.  (BStBl 2018 I S. 289) bekannt gemacht.

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