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Lohnsteuer | Behandlung von unentgeltlichen/verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2021
Mit Schreiben v. hat das BMF die Tageswerte der unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegebenen Mahlzeiten ab dem Kalenderjahr 2021 bekannt gegeben. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 € und für ein Frühstück 1,83 €.