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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 02-06 | Reisekosten: BMF setzt die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte 1:1 um

Das BMF hat sein Schreiben zur Reisekosten-Reform 2014 aktualisiert. Was die erste Tätigkeitstätte angeht, hat das BMF die zwischenzeitliche Rechtsprechung des BFH 1:1 umgesetzt. Wirkliche Überraschungen gibt es keine, aber einige interessante Klarstellungen. Wichtig ist insbesondere, dass auch Hilfs- und Nebentätigkeiten genügen, um bei einer Zuordnung durch den Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte zu begründen. Bei einer quantitativen Zuordnung reichen sie hingegen nicht aus.

Nach mehr als sechs Jahren hat das Bundesfinanzministerium sein Anwendungsschreiben zur Reisekosten-Reform 2014 aktualisiert. Die aktuelle Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern umfasst im Original immerhin 65 Seiten. Das ist aber nicht zuletzt den 70 Beispielen geschuldet.

Erfreulich ist aus Sicht der Praxis, dass alle Änderungen im Vergleich zu der Vorgänger-Version durch einen Fettdruck gekennzeichnet und deshalb gut erkennbar sind.

Das BMF hat zehn Urteile des Bundesfinanzhofs neu berücksichtigt, die seit 2014 zu Reisekosten ergangen sind. Insbesondere zur ersten Tätigkeitsstätte und zu Unterkunftskosten. Zudem sind die zwische...

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