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Nachweisanforderungen im Vorsteuervergütungsverfahren
und
Das FG Köln hat am zwei Urteile zu den Nachweisanforderungen im Vorsteuervergütungsverfahren gefällt ( und ). Danach ist es ausreichend, wenn im elektronischen Antragsverfahren durch Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten der EU eine Rechnungskopie elektronisch übersandt wird. Hieraus ist allerdings nicht zu folgern, dass für Unternehmen aus Drittstaaten es ebenfalls ausreichend wäre, dass entgegen dem Wortlaut der UStDV nur Rechnungskopien vorgelegt werden.
I. Leitsätze
Für eine ordnungsgemäße Antragstellung reicht es aus, dass innerhalb der Antragsfrist in elektronischer Form Rechnungskopien eingereicht werden. Zwar wird gem. § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG i. V. mit § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung verlangt, dass mit dem Vergütungsantrag „eingescannte Originale” der Rechnungsbelege eingereicht werden. Diese Anforderung nach deutschem Recht entspricht jedoch nicht den unionsrechtlichen Vorgaben gem. Art. 10 der RL 008/9/EG. Das deutsche Recht ist daher im Licht des vorrangigen Unionsrechts einschränkend und geltungserhaltend auszulegen.
Es ist gerechtfertigt, wenn von Untern...