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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 U 284/18

Streitig ist im Berufungsverfahren nur noch die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 (BK 2108) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (LWS) durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können -.

Fundstelle(n):
YAAAH-68353

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 04.09.2020 - L 4 U 284/18

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