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BFH 19.02.2020 I R 19/17, IWB 1/2021 S. 2

BFH | Einkünftekorrektur nach gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderungen

(1) Art. 9 Abs. 1 OECD-MA beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung von , NWB BAAAH-14765). (2) Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen (Bestätigung von , NWB HAAAH-29635).

Hinweis:

Die Klägerin, eine [i]Gewinnmindernde Abschreibung auf neu gegründete Drittstaatstochter ohne nennenswertes Eigenkapital darf hinzugerechnet werden inländische GmbH & Co. KG, gründete 2010 als Alleingesellschafterin eine Vertriebsgesellschaft (Ltd.) mit Sitz in der Türkei. Dieser Tochtergesellschaft gewährte sie 2010 ein Darlehen, das mit 6 % p. a. zu verzinsen war. Sicherheiten wurde nicht vereinba...

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