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Arbeitshilfe - Stand: 12.01.2024

Social Media Guidelines – Muster

Dr. Anna-Lena Kaluza-Krieg und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
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  • Social Media Guidelines - Mustervertrag


Unter dem Begriff „Social Media“ werden Plattformen und Netzwerke zusammengefasst, bei denen die Nutzer die Möglichkeit haben, beispielsweise Fotos, Videos, aber auch Erfahrungsberichte oder Meinungen auszutauschen. Dazu zählen unter anderem Wikipedia, YouTube, Facebook, Xing, LinkedIn, X oder Blogs. Die Nutzung von Social Media Angeboten ist für viele Arbeitnehmer nicht mehr wegzudenken. Aber auch für viele Arbeitgeber ist die Einbindung von Social Media an der Tagesordnung. Unternehmen haben beispielsweise ein eigenes Profil bei Facebook oder Xing, das der Kunden- und Mitarbeiterwerbung dienen soll. Darüber hinaus nutzen Arbeitgeber soziale Netzwerke häufig ganz gezielt zur Personalsuche.

Für Arbeitnehmer können Social Media sowohl eine berufliche als auch eine private Bedeutung haben. Viele Arbeitnehmer nutzen und pflegen ihre privaten Profile in sozialen Netzwerken während der Arbeitszeit. Hier besteht unter anderem das Risiko, dass vertrauliche Informationen oder geschützte Daten des Arbeitgebers an die Öffentlichkeit gelangen. Darüber hinaus droht dem Arbeitgeber durch ein solches Verhalten der Arbeitnehmer ein finanzieller Schaden durch den Verlust von Arbeitszeit. Schließlich kann der teilweise sorglose Umgang von Arbeitnehmern mit Social Media sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer selbst schwerwiegende Folgen haben. Deshalb werden viele Arbeitgeber ein Interesse daran haben, die private Nutzung von sozialen Netzwerken während der Arbeitszeit zu untersagen oder die Nutzung zumindest inhaltlich zu beschränken.

Auf der anderen Seite nutzen Arbeitnehmer häufig Social Media Anwendungen, um ihre beruflichen Aufgaben optimal erledigen zu können. Man denke etwa an den Vertriebsmitarbeiter, der über eine Social Media Plattform den Kundenstamm pflegt oder sogar neue Kunden akquiriert. Daher kann die Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer auch vorteilhaft für den Arbeitgeber sein. Viele Arbeitgeber haben deshalb sogar ein Interesse daran, dass die Mitarbeiter Social Media aktiv nutzen. Aber auch bei der Nutzung von Social Media im Interesse des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung hin bestehen erhebliche Risiken, die es zu minimieren gilt. So können unbedachte Äußerungen der Arbeitnehmer in Social Media zu Reputationsschäden des Unternehmens führen. Des Weiteren drohen Urheberrechtsverstöße, wenn Arbeitnehmer unbedacht Bildmaterial oder Dokumente hochladen, zu deren Verwendung sie nicht berechtigt sind. Darüber hinaus können Geheimhaltungspflichten verletzt werden, wenn Arbeitnehmer beispielsweise verfrüht Details zu neuen Produkten veröffentlichen. Schließlich sind arbeitnehmerdatenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.

Die bestehenden Risiken beim Umgang mit Social Media lassen sich durch klare Regelungen in sogenannten „Social Media Guidelines“ reduzieren. Für Unternehmen ist es auf Dauer unerlässlich, durch konkrete Regelungen Rechtssicherheit im Umgang mit Social Media zu schaffen. Social Media Guidelines sind schließlich auch ein angemessenes Mittel zur Bildung eines aktiven Bewusstseins der Arbeitnehmer für den richtigen Umgang mit den Kommunikationsmechanismen in Social Media.

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