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Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am verabschiedeten Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) einen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen (BT-Drucks. 762/20). Das Gesetz ist am in Kraft getreten (vgl. BGBl 2020 I S. 3256).
Hintergrund: Die Bundesregierung wollte einen Rechtsrahmen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und...