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Jahressteuergesetz 2020 – Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 92Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Das Gesetz wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2020 I S. 3096). Gegenüber dem Regierungsentwurf hat es umfassende Änderungen gegeben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
1. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
[i]Zahlungsfrist für sog. Corona-BeihilfenBislang war die befristete Steuerbefreiung für Corona-Sonderleistungen nur auf Zahlungen anwendbar, die Beschäftigte zwischen dem und dem erhalten haben. Um für Arbeitgeber einen ausreichenden Zeitpuffer für eine steuerbegünstigte Abwicklung zu schaffen, [i]Verlängerung bis 30.6.2021 ist die Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Beihilfen bis zum verlängert worden (§ 3 Nr. 11a EStG).
[i]Einführung einer Homeoffice-PauschaleFür Steuerpflichtige, die wegen der Corona-Pandemie ihrer beruflichen Tätigkeit an einem Arbeitsplatz in ihrer Wohnung nachgehen, der nicht dem Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers entspricht, wurde eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 € pro Arbeitstag eingeführt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). [i]Maximal 600 €Der Abzug dieser Tagespauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 € im Jahr begrenzt. Die Regelung ist befristet und nur für nach dem und vor dem in der häuslichen Wo...