Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 223 a AO
Verzinsung nach § 233 a AO;
Erlaß von
Nachzahlungszinsen bei vom Finanzamt zu vertretender Unrichtigkeit der
Steuerfestsetzung
TOP 10 der Sitzung AO II/98
Bezug:
Der IX. Senat des BFH vertritt in seinem Urteil vom – IX R 28/96 – BStBl 1998 II S. 550die Auffassung, die Verzinsung von an den Steuerpflichtigen zurücküberwiesenen Vorauszahlungen widerspreche jedenfalls dann dem Gesetzeszweck des § 233 a AO, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des Finanzamts beruhe, der Steuerpflichtige das Finanzamt unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam mache und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereithalte. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung dieses Urteils folgendes:
Sinn und Zweck der Verzinsung nach § 233 a AO ist nicht nur die Abschöpfung von konkreten oder möglichen Liquiditätsvorteilen auf Seiten des Steuerpflichtigen, die Vollverzinsung soll auch Liquiditätsnachteile auf Seiten des Steuergläubigers ausgleichen. Auf eine konkrete Berechnung der tatsächlich eingetretenen Zinsvor- und -nachteile kommt es dabei nicht an (vgl. BStBl 1997 II S. 446). Zu berücksichtigen ist zugleich, daß der Gesetzgeber die Vollverzinsung – sowohl in Nachzahlungs- wie in Erstattungsfällen – bewußt vers...